Sie sind hier:

Beiratsarbeit

Was macht der Beirat im Stadtteil?
Bremens Stadtteilparlamente sind die Beiräte.
Der Beirat ist das direkt gewählte "Stadtteilparlament" für die Belange des Stadtteils.

Beiräte sind Bremens Stadtteilparlamente mit begrenzten Entscheidungsrechten aber mit umfassender Beratungszuständigkeit. Er berät über alle Angelegenheiten, die im Ortsamtsbereich, die von öffentlichem Interesse sind und befaßt sich mit allen aus der Bevölkerung kommenden Wünschen, Anregungen und Beschwerden.

Der Beirat entscheidet eigenverantwortlich über die Globalmittel.
Das sind Gelder, die für stadtteilbezogene Maßnahmen verwendet werden. Vereine, Verbände und Institutionen können aus diesen Mitteln Zuschüsse für Projekte beantragen. Die Anträge sind an den Beirat über das Ortsamt zu richten.

Die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder werden für vier Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt.
Die Wahl findet seit 1991 am Tag der Bürgerschaftswahl statt und wird mit gesonderten Stimmzetteln durchgeführt.

Wie zur Wahl der Bürgerschaft können Parteien oder Wählergemeinschaften Listen vorschlagen. Mit dem Ankreuzen einer dieser Listen entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung des Beirats in ihrem Stadtteil.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

In den öffentlichen Beiratssitzungen kann jede Bürgerin und jeder Bürger zu den behandelten Themen Stellung beziehen.
Zu Beginn der Sitzungen besteht für die Bevölkerung zusätzlich die Möglichkeit Anfragen zu stellen und unter dem Tagesordnungspunkt "Anfragen, Wünsche und Anregungen aus der Bevölkerung" eigene Themen zum Stadtteil einzubringen.

Der Beirat und das Ortsamt sind in alle Verfahren der Bauleitplanung eingebunden, soweit sie örtliche Belange berühren. Dabei kommt dem Beirat und dem Ortsamt insbesondere die Aufgabe zu, die Interessen des Ortsteils sowie der hier wohnenden Bevölkerung zu vertreten.

Zu jedem Bebauungsplan muß eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden.
Die Organisation der Einwohnerversammlung ist Aufgabe des Ortsamtes.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden die Planentwürfe nicht nur im Amt für Stadtplanung sondern auch im Ortsamt öffentlich ausgelegt. Dabei besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen vorzutragen.

Ortsbeirätegesetz (pdf, 137.6 KB)
Geschäftsordnung des Beirats Borgfeld (pdf, 36.3 KB)
Beiräteservice des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr