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Änderungsstand 19.02.2026

Sitzungsprotokolle sind ab dem Jahre 2018 unter der jeweiligen Sitzung im Sitzungskalender zu finden.

Globalmittel 2026

Die Anträge auf Globalmittel können in der Beiratssitzung am 17.03.2026 gestellt werden.

Veranstaltungskalender 2026

Veranstaltungskalender, geführt vom Borgfelder Forum
Link zum Veranstaltungskalender "Borgfeld lädt ein"

Nutria-Sichtungen

Die Nager sind gefährlich für den Hochwasserschutz, da sie Löcher und Gänge in Uferböschungen und Deiche graben. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass ein durch Nutriabauten geschwächter Deich bei einer zusätzlichen Belastung durch Hochwasser beschädigt wird oder sogar bricht.
Somit können Sie Nutria-Sichtungen unter folgender Mailadresse beim Stadtjägermeister melden:
Richard Onesseit - onesseit@mailbox.org

Beseitigung von Laub und Schnee auf den Fußwegen

Private Anliegerpflicht

Die Bremer Stadtreinigung (DBS) ist mit dem Winterdienst von Mitte Oktober bis Anfang April im Einsatz. Schneeräumen und Streuen fällt jedoch auch in die Verantwortung von privaten Anliegern.

Weitere Informationen finden Sie hier: Die Bremer Stadtreinigung - Stadtsauberkeit

Wappen von Borgfeld

Das Wappen von Borgfeld ist in der Wappenrolle bei Herold eingetragen.
Damit ist das Wappen für Borgfeld geschützt.
Eintragung Deutsche Wappenrolle (pdf, 401.2 KB)
Borgfelder Wappen (pdf, 305.6 KB)

Gartenabfälle auf öffentlichen Grund (Big Packs)

Gartenabfälle / Schuttsäcke versperren Fußwege

Die weißen Big Packs für Gartenabfälle und Bauschutt sind auf eigenem Grundstück zu lagern.
Bei Lagerung auf öffentlichem Grund sind die Big Packs beim Ordnungsamt gebührenpflichtig anzumelden.
Wümme Zeitung 28.09.2018:Big Packs (jpg, 413.1 KB)

Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen
Ordnungsamt: Dauerhafte Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen

Information für Hundehalter

Anleinpflicht vom 15. März bis 15. Juli

Ortsgesetz über die öffenliche Ordnung, Gesetz über das Halten von Hunden.

Ausnahmslos: Während der Brut- und Setzzeit (vom 15. März bis zum 15. Juli) dürfen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen nur angeleint geführt werden.
Merkblatt für Hundehalter (pdf, 46.3 KB)

siehe auch: Stadtamt Bremen, Ordnung und Sicherheit

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