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Allgemeine Aufgaben

  1. Vereinsvorstand
  2. Zur Geschichte
  3. Zum Programm des Bürgervereins
  4. Satzung
  5. Publikationen (z.T. im Heimatarchiv erhältlich)
  6. Beitrittserklärung

Vereinsvorstand, Ansprechpartner

Herr Heiko Wagener

1. Vorsitzender

Meldenweg 38
28357 Bremen

für das Heimatarchiv:
Johannes Huesmann Tel. 0421/ 271377
Johannes Rehder-Plümpe -s.u.-
Heiko Wagener Tel. 0421/ 271829

für die Arbeitskreise:
Johannes Rehder-Plümpe
Borgfelder Heerstraße 48
28357 Bremen
Tel. 0421/ 271209 Fax. / 270339
handy: 0151/ 59986297
mail: rehder.pluempe@nord-com.net

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Zur Geschichte








1958April Der Bürgerverein Borgfeld e.V. wird gegründet
Seit 1958 Mitglied im Verband Bremischer Bürgervereine.
1976SeitMitgestaltung der Partnerschaft mit der Gemeinde Langemark in Belgien
199825. April Das 40-jährige Jubiläum wurde im Borgfelder Landhaus gefeiert
2004SeitMitarbeit im Arbeitskreis Bremer Archive
Mitarbeit im 'Plattdeutschen Kring Bremen'
Koordinierung der Geschichtswerkstatt der Region

2008 19. April Das 50-jährige Jubiläum wurde im Borgfelder Landhaus gefeiert

Vereinsvorsitzende

von 1958 bis 1984: Wilhelm Dehlwes;
von 1984 bis 2014: Hermann Kothe
von 2014 bis heute: Heiko Wagener

Stellvertretende Vorsitzende

&nbsp Willy Stelter, Erhard Rudolph, Siegfried Heine, H.-O. Hänecke,Heinz Schulz, Harry Wilkens

&nbsp ab 2000 bis heute:
Johannes Rehder-Plümpe

Ehrenvorsitzender:
Hermann Kothe

Ehrenmitglieder:
Magarete Reiter,
Conrad Naber

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Zum Programm des Bürgervereins

Turnusmäßige Veranstaltungen sind [FETT(s. Veranstaltungskalender):]








VeranstaltungTermin
Jahreshauptversammlung mit Kohl-und Pinkel-EssenFebruar
Vier-/ Fünf-Tage-FahrtJuni
Grillfest in der FeuerwehrhalleAugust
Eintages-FahrtSeptember
Theater-Abend auf dem Flett im LilienhofOktober
Weihnachtsfeier in der Ernst-Klüver-HalleDezember

Weitere Termine siehe Veranstaltungskalender und Aushänge am Archiv

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[FETTDer Bürgerverein unterhält das Heimatarchiv (Littweg)] (siehe dort)

[FETTLeistungen des Bürgervereins] (z.T. Mitgestaltung), u.a.:

Mitarbeit bei einer Reihe kommunalpolitischer Entscheidungen (seit 1958)
Stein Borgfelder Dorflinde und Dorflinde (1988, 2006)
Erinnerungstafel am Ortseingang zur 750-Jahr-Feier von Borgfeld (1985)
Sitzbänke (1989)
Beobachtungsturm am Hollerdeich (1995)
Weihnachtsbeleuchtung
Großer Ortsplan (1997)
Ausstellungen (siehe da)
Dorfuhr (2003)
Stein "Jacobs Wurth" am Hamfhofsweg (2008)

Einweihung der Dorfuhr, 2003 Von links: Johannes Huesmann, Dr. Otto Carlsson, Hermann Kothe, Jürgen Schilling

Befreundete, nachbarschaftliche Vereine

Dorfgemeinschaft Timmersloh
Heimatverein Lilienthal
Heimatverein Blockland
Heimatvereen Oberneeland
Blumenthaler Bürgerverein
Bürgerverein Findorff
Bürgerverein Horn-Lehe
Bürgerverein Rockwinkel/Oberneuland
Arbeitskreis Bremer Archive
Kulturforum Borgfeld
Oll’n Handwarkers ut Worphusen un annere Dörper

Mitarbeit, bzw. Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen:
Verband Bremischer Bürgervereine (Vorstandsarbeit)
Plattdeutscher Kring
Institut für Niederdeutsche Sprache
Arbeitskreis Bremer Archive
Kulturforum Borgfeld
Oll’n Handwarkers ut Worphusen un annere Dörper (Vorstandsarbeit)
Geschichtswerkstatt der Region (Koordination)
Verein für Niedersächsisches Volkstum/ Bremer Heimatbund
Männer vom Morgenstern
HEIMAT-RUNDBLICK (Redaktions-Arbeit)
Förderverein Heimat-Rundblick (Vorstandsarbeit)

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Satzung

Satzung als PDF zum runterladen (pdf, 86.6 KB)

___________________________________________________________________________
Satzung (neu, in der Fassung vom 16.02.07)

Name und Sitz

§ 1
1. Der Verein führt den Namen „Bürgerverein Borgfeld e.V.“
2. Er hat seinen Sitz in Bremen-Borgfeld
3. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr
4. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen

Zweck

§ 2
1. Der Bürgerverein Borgfeld e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist:
a) die Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes;
b) die Vertretung der Borgfelder Belange gegenüber dem Lande bzw. der Stadtgemeinde Bremen;
c) die Förderung sowohl nachbarlicher Beziehungen als auch eines regen Vereinslebens in Borgfeld;
d) die Erhaltung und Sammlung alter Kulturgüter und Heimatgeschichte;
e) die aktive Förderung der Partnerschaft mit der flämischen Gemeinde Langemark.
Mit dieser Aufgabe muß jeweils ein Vorstandsmitglied beauftragt werden.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Stellungnahmen und Vorschläge zu Planungs-vorhaben im Wümmegebiet, mit Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Veröf-fentlichungen sowie durch „Vorbereitung und Durchführung der gegenseitigen Partner-schaftsaktivitäten mit Langemark in enger Zusammenarbeit mit dem Ortsamt Borgfeld.“
2. Der Verein arbeitet auf demokratischer Grundlage; er ist parteilos, religiös und rassisch neutral. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütung begünstigt werden.
5. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen des Vereins zu steuerbe-günstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung
des Finanzamtes ausgeführt werden.
Mitgliedschaft

A. Erwerb:

§ 3
1. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand nach schriftlicher Beitrittserklärung.
2. Mit der Beitrittserklärung erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins sowie die Beschlüsse seiner Organe für sich bindend an.
3. Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben, sofern er im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
4. Jedes Mitglied verpflichtet sich, im Rahmen seiner persönlichen Möglichkeiten an der Arbeit mitzuwirken und die festgesetzten Beiträge beim Kassenwart oder auf das Konto des Vereins einzuzahlen (Sparkasse in Bremen, BLZ 290 501 01, Kontonummer 1111509).
5. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages kann durch den Vorstand ohne Angabe von Gründen erfolgen.

B. Beendigung:

§ 4
Austrittserklärungen sind zum Ende eines Vereinsjahres möglich und müssen dem Vorstand bis spätestens 30. November in schriftlicher Form angezeigt werden.

§ 5
1. Die Ausschließung von Mitgliedern kann durch Beschluß des Vorstandes erfolgen. Für den Beschluß ist die einfache Stimmenmehrheit erforderlich.
2. Ein Ausschließungsgrund ist insbesondere eine schwere Schädigung des Ansehens und der Belange des Vereins.
3. Der Betroffene ist zu der Sitzung des Vorstandes, auf der über seinen Ausschluß verhandelt werden soll, zu laden und hat das Recht, sich vor Beschlußfassung zu rechtfertigen.
4. Der Beschluß ist dem Betroffenen mit einer schriftlichen Begründung bekannt zu geben.

C. Beiträge:

§ 6
1. Die Mitglieder haben jährliche Beiträge zu entrichten, deren Höhe durch die ordent-
liche Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
2. Im Laufe des Vereinsjahres aufgenommene Mitglieder haben den vollen Beitrag zu
zahlen.

§ 7
1. Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Personen, die sich um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Diese haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder, jedoch werden Beiträge von ihnen nicht erhoben.
2. Vorsitzende, die mindestens 10 Jahre den Verein erfolgreich geführt haben und dabei besonders hervorragende Leistungen gezeigt haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Diese haben das Recht, an den Vorstandssitzungen des Vereins mit Stimme teilzu-nehmen und können vom Vorstand mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufga-ben betraut werden.

D) Vorstand

§ 8
1. Der Vorstand des Bürgervereins besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten Vorstand.
2. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern. Diese werden von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt und zwar in folgender Reihenfolge:
a) der 1. Vorsitzende
b) der 2. Vorsitzende
c) der 1. Kassenwart
d) der 2. Kassenwart
e) der 1. Schriftführer
f) der 2. Schriftführer
g) 3 Beisitzer
Hierzu bestimmt die Versammlung aus ihrer Mitte einen Wahlleiter und 2 Wahl-helfer, die nicht für ein Vorstandsamt kandidieren. Nach der Wahl des 1. Vorsitzenden übernimmt dieser die weitere Leitung der Versammlung.
3. Bis zur Wahl eines neuen geschäftsführenden Vorstandes führt der alte Vorstand
die Geschäfte weiter.
4. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der 2. Vor-
sitzende ist sein Stellvertreter.
5. Im erweiterten Vorstand können die Vorsitzenden aller Borgfelder Vereine in beratender Funktion mitarbeiten. Sie können sich durch ein Mitglied ihres Vorstan-des vertreten lassen.

§ 9
1. Der Vorstand leitet den Verein und führt die Geschäfte.
2. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand einmal jährlich der ordentlichen Mitglieder-
versammlung Rechenschaft zu geben und die Jahresabrechnung vorzulegen. Er hat den Termin der Mitgliederversammlung und die Tagesordnung festzusetzen.
3. Seine Beschlüsse faßt der Vorstand, wenn nichts anderes bestimmt ist, mit ein-facher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
4. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und hat nur Anspruch auf Ersatz seiner Baraus-lagen.
5. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand einen Vertreter für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung bestimmen.
6. Der Vorstand hat das Recht, für bestimmte Aufgaben Ausschüsse einzusetzen. Diesen Ausschüssen können auch Mitglieder angehören, die nicht dem Vorstand angehören.
7. Der Ausschußleiter ist dem Vorstand für seine Tätigkeit verantwortlich und hat ihm Rechenschaft zu geben. Der Ausschuß hat nur beratende Funktion und kann für den Verein keine Rechtsgeschäfte abschließen.

E) Mitgliederversammlung

§ 10
1. Alljährlich findet während der ersten drei Monate des Vereinsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu welcher der Vorstand mindestens 14 Tage vorher durch Rundschreiben oder durch Bekanntmachung in der örtlichen Tagespresse unter Angabe der Tagesordnung einzuladen hat.
2. Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung müssen spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.
3. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat den Rechenschaftsbericht des Vorstan-des und die geprüfte Jahresabrechnung für das abgelaufene Vereinsjahr entgegen-zunehmen und 2 ehrenamtliche Rechnungsprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, zu wählen. Die Wahl erfolgt zunächst auf die Dauer von 2 Jahren mit der Maßgabe, daß nach Ablauf eines Vereinsjahres 1 Rechnungsprüfer ausscheidet. Alsdann ist auf jeder Jahreshauptversammlung 1 Rechnungsprüfer auf die Dauer von 2 Jahren neu zu wählen. Eine sofortige Wiederwahl nach Ablauf der Amtsperiode ist nicht zulässig.
4. Die ordentliche Mitgliederversammlung kann dem Vorstand Entlastung erteilen.
5. Weiter hat sie das Recht, die Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes unter Bekanntgabe der Gründe mit einfacher Stimmenmehrheit zu beschließen.

§ 11
1. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand unter schriftlicher Einladung der Mitglieder mit einer Frist von mindestens einer Woche unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
2. Der Vorstand muß eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn dies ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich unter Angabe des Grundes verlangt.

[FETT§ 12]
1. Die Mitgliederversammlungen werden vom 1. Vorsitzenden geleitet.
2. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt.
3. Eine Änderung der Satzung kann nur vom Vorstand oder von einem Viertel aller Mitglieder beantragt werden. Über einen derartigen Antrag entscheidet die Mitglie-derversammlung. Es ist eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
4. Über die Versammlungen ist eine vom Leiter der Versammlung und vom Schriftführer zu unterschreibende Niederschrift zu fertigen, in welcher die gefaßten Beschlüsse aufzunehmen sind.

F. Auflösung des Vereins

§ 13
Die Auflösung des Vereins kann nur auf einstimmigen, gemeinsamen Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der bei Beginn des Vereinsjahres, in dem über die Auflösung des Vereins beschlossen werden soll, vorhandene Mitglieder zur Abstimmung gelangen und erfordert eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.

Diese Satzungsänderung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 16.02.2007 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Bremen-Borgfeld,

1. Vorsitzender 2. Schriftführerin
Heiko Wagener Jutta Eiteljörge

[Anmerkung: Änderungen in der Satzung (nur in § 8) sind fett und kursiv hervorgehoben]

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Publikationen












VerfasserTitelJahrVerlagim Archiv
Weingart, HermannAus der Vergangenheit der bremischen Landgemeinde Borgfeld1908Kopie
Schwebel, KarlGeschichte des Erbgerichts Borgfeld (aus Bremischem Jahrbuch 43/44)1951 /55Schünemann, CarlAntiquar.
Bodensieck, GustavGeschichte der Kirchengemeinde Bremen-Borgfeld1965Hrsg. Dehlwes, WilhelmAntiquar.
Dehlwes u. BodensieckDas Dorf Borgfeld und seine Einwohner1967Hrsg. Dehlwes, Wilhelm25,00€
Faltus Hermann, Klimmek,L.Borgfeld, Eine alte Landgemeinde Bremens 1984Dehlwes, WilhelmAntiquar.
Schwarzwälder, HerbertBorgfeld - ein Dorf mit Geschichte (Borgfeld Blätter)2002Hrsg. Dr. Carlson, Otto2,00€
Marschall, WolfgangEin Dorf im Wandel2005Donat15,50€
Reiter, Margarete u. Wagener, Heiko50 Jahre Siedlung für vertriebene Landwirte2006Aussellung + Dok.
Wagener, Heiko50 Jahre Bürgerverein Borgfeld2008BroschüreKopie auf Anfr.
Marschall, WolfgangAltes und Neues aus Borgfeld2008Donat15,80€

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Sonstige Publikationen



VerfasserTitelJahrVerlagim Archiv
DiverseBroschüre: 50 Jahre Bürgerverein Borgfeld2008Simmeringerhältl.
Wagener, HeikoFoto-Dokumentation vom Besuch aus Langemark (Belgien)2008Kopieauf Anfr.REIHEE]
DiverseBroschüre: 75 Jahre Siedlung Katrepel2008Simmering2,00€REIHEE]

HEIMAT-RUNDBLICK
Geschichte - Kultur - Natur
Simmerring Verlag Lilienthal
div. Artikel in den Ausgaben Nr. 1 (1987) bis Nr. 86 (2008)
Übersicht/ Glossar von Johannes Rehder-Plümpe im Heimatarchiv

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Beitrittserklärung

[FETTBeitrittserklärung]
an die Adresse: Bürgerverein Borgfeld e.V.
Upper Borg 136
28357 BREMEN
Einfach hier oder in Briefkasten des Heimatarchivs, Littweg (gleich hinterm Ortsamt) einwerfen.

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Bürgerverein Borgfeld.
Name, Vorname……………………………………….
Straße Hausnummer ………………………………...
Wohnort, PLZ ………………………………………….
Tel. mit Vorwahl…………………………………….
Der Jahresbeitrag beträgt z.Z. 11,- €. Spenden sind willkommen
(Steuerlich absetzbar).

Meinen Gesamtbeitrag habe ich in die nachstehende Einzugsermächtigung eingetragen. (Bei Überweisung:
Kto.Nr. Bürgerverein, Nr.1111509; BLZ:29050101)

Datum:………………………..Unterschrift:……………………………….

[FETTE I N Z U G S E R M Ä C H T I G U N G]

Hierdurch ermächtige ich den Bürgerverein Borgfeld e.V. meinen Beitrag in

Höhe von ………………..€ bis zum März eines jeden Jahres zu Lasten meines Kontos:
Kto.-Nr.:…………………………….BLZ……………………………
einzuziehen.
Mir ist bekannt, dass ich diese Einzugsermächtigung jederzeit dem Verein gegenüber schriftlich widerrufen kann.

Datum:………………………..Unterschrift:………………………………

Beitrittserklärung (pdf, 65.3 KB)

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